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Gewährleistung

Gewährleistung bei Next Technik Handel

Alle Geräte, die wir in unserem Shop anbieten, sind neu und originalverpackt und werden mit der vollständigen Hersteller­dokumentation geliefert. Auf dieser Seite informieren wir Sie über Ihre gesetzlichen Rechte sowie darüber, wie Sie im Gewährleistungsfall vorgehen.

Gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre)

Als Käuferin oder Käufer steht Ihnen gemäß § 437 BGB eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren ab Lieferdatum zu. Diese gilt für Sachmängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden waren.

In den ersten zwölf Monaten nach Lieferung wird gesetzlich vermutet, dass ein festgestellter Mangel bereits bei Übergabe vorlag – Sie müssen dies nicht gesondert nachweisen. Ab dem dreizehnten Monat obliegt der Nachweis des Vorliegens eines anfänglichen Mangels Ihnen als Käuferin bzw. Käufer.

Wichtiger Hinweis: Bitte verwechseln Sie die gesetzliche Gewährleistung nicht mit einer freiwilligen Herstellergarantie. Wir bewerben ausschließlich die Ihnen gesetzlich zustehenden Rechte. Etwaige zusätzliche Herstellergarantien richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers und sind in der Produktdokumentation beschrieben.

Ihre Rechte im Gewährleistungsfall

Liegt ein Sachmangel vor, stehen Ihnen folgende Ansprüche zu:

So machen Sie einen Gewährleistungsfall geltend

Wenden Sie sich bitte per E-Mail an unseren Kundenservice: info@nexttechnikhandel.com

Bitte geben Sie in Ihrer Nachricht folgende Informationen an:

Wir melden uns werktags (Montag bis Freitag, 9:00–18:00 Uhr) und teilen Ihnen umgehend mit, wie wir gemeinsam am schnellsten vorgehen können.

Bewahren Sie Ihre Rechnung auf

Die Rechnung belegt das Lieferdatum und damit den Beginn der Gewährleistungsfrist. Sie erhalten die Rechnung mit jeder Bestellung per E-Mail. Bitte bewahren Sie dieses Dokument für die gesamte Dauer der Gewährleistungsfrist sorgfältig auf.

Was nicht von der Gewährleistung erfasst ist

Die gesetzliche Gewährleistung gilt nicht für Schäden oder Fehlfunktionen, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:

Hinweis zu Verbrauchsmaterialien

Wir empfehlen die Verwendung von Original­patronen und -toner des jeweiligen Geräteherstellers oder ausdrücklich kompatibler Produkte gemäß Herstellerempfehlung. Die Verwendung nicht autorisierter Nachfüllpatronen oder Fremdprodukte gehört zu den häufigsten Ursachen für Schäden an Druckköpfen und Bildeinheiten – solche Schäden sind nicht von der Gewährleistung erfasst.

Freiwillige Rückgabemöglichkeit

Unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung räumen wir Ihnen darüber hinaus ein freiwilliges Rückgaberecht von 60 Tagen ab Lieferung ein. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite zu Rücksendungen und Rückgaben.

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